EUGH URTEIL VOM 26.04.2012
C-419/10 zur VGH München Vorlage an den EUGH
Nun ist es amtlich, Deutschland muss bei bestehender deutscher
MPU Auflage einen neu erworbenen ausländischen EU Führerschein
auch nach dem 19.01.2009 anerkennen.
Herr Hofmann aus Bayern hat mit Hilfe seines Anwaltes Herr
Säftel vor dem EUGH europäischer Gerichtshof gewonnen, der
ausländische EU Führerschein erteilt nach dem 19.01.2009 von
Herr Hofmann ist in DEUTSCHLAND trotz MPU AUFLAGE GÜLTIG.
ARD Bericht zum EUGH Urteil vom 26.04.2012 sehen Sie selbst,
ausländischer
EU Führerschein trotz MPU Auflage, ist in Deutschland GÜLTIG.
Verwaltungsgericht Hamburg 5 E
90/11, Beschluss vom 07.03.2011 Polen Führerschein über Uns
erworben nach 19.01.2009 erteilt, aufschiebende Wirkung wieder
hergestellt
Das VG Hamburg hat die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches
gegen einen Feststellungsbescheid der Stadt Hamburg wieder
hergestellt und schließt sich argumentativ der Rechtsprechung
des OVG (Saarland) Saarlouis an.
Kommentar ohne-mpu-eu-fuehrerschein.de: der
Betroffene polnische EU Führerschein Besitzer den er über UNS
erworben hat, darf also weiter in Deutschland fahren.
QUELLE: - Beschluss VG Hamburg vom 07.03.2011
lesen Sie im Original hier:
KLICK
15.09.2010 Verwaltungsgericht Potsdam,
Beschluss vom 15.9.2010, VG AZ 10 L 265/10 Polen Führerschein erteilt ab dem
19.01.2009 - Aufschiebende Wirkung wiederhergestellt.
Führerschein erworben über Uns, polnischer EU Führerschein ist
in Deutschland trotz MPU Auflage gültig.
Verwaltungsgericht Potsdam, dass ist ein Beschluss aus
Brandenburg-Berlin, die den polnischen Führerschein erworben
über Uns, nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland für gültig
erklärt haben.
Auszug vom Beschluss des VG Potsdam:
Ein nach Ablauf einer vorn Strafgericht gesetzten Sperrfrist neu
ausgestellter Führerschein muss deshalb als gültig angesehen
werden.
QUELLE: den kompletten Beschluss lesen Sie hier
-
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27.08.2010 Amtsgericht Potsdam, Beschluss vom
27.8.2010, AZ 82 Ds 451 Js 16614/10 (283/10)
Polen Führerschein erteilt ab dem 19.1.2009 Führerschein
erworben über Uns, polnischer EU Führerschein ist in Deutschland
gültig.
Auszug Beschluss AG Potsdam:
Gründe zur Eröffnung des Hauptverfahrens sind gemäß §-204 Abs. l
StPO nicht gegeben.
QUELLE: den kompletten Beschluss lesen Sie hier
-
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29.07.2010 OVG Saarland Beschluss vom
16.06.2010 Akz. 1 B 204/10; 1 D 232/10 ausländischer EU Führerschein nach
dem 19.01.2009 erworben, muss trotz deutscher MPU Auflage in
Deutschland anerkannt werden.
Das Saarland ist nun das Dritte
(Hessen, Rheinland Pfalz) Bundesland der den 19.01.2009 als
Stichtag zur Aberkennung von ausländischen EU Führerscheinen
aufgrund der bisherigen EUGH Rechtsprechung als unzulässig
erachtet.
Der EU Führerschein Besitzer darf also in Deutschland trotz MPU
Auflage fahren.
Auszug Beschluss OVG Saarland:
OVG Saarlouis Beschluss vom 16.6.2010, 1 B 204/10; 1 D 232/10
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung
von Führerscheinen
Leitsätze
Es ist zu erwarten, dass der
Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zu den
Voraussetzungen einer Ausnahme von der Verpflichtung der
Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen
auch unter der Geltung des Art. 11 Abs. 4 RL 2006/126/EG
auf-rechterhalten wird.
Tenor
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des
Saarlandes vom 27. Mai 2010 - 10 L 231/10 - wird dem
Antragsteller für das erstinstanzliche Verfahren vollumfänglich
Prozesskostenhilfe - ohne Ratenzahlungen - unter Beiordnung von
Rechtsanwalt Dr. T. B. bewilligt sowie die aufschiebende Wirkung
des Widerspruchs des Antragstellers - auch - hinsichtlich der
unter Nr. 1 des Bescheids des Antragsgegners vom 5. März 2010
getroffenen Feststellung wiederhergestellt und hinsichtlich der
unter Nr. 5 des Bescheids erfolgten Gebührenfestsetzung
angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.
10.05.2010 OVG Koblenz Beschluss vom
17.02.2010 Az.10 B 11351/09.OVG ausländischer tschechischer EU
Führerschein nach dem 19.01.2009 erteilt, muss trotz MPU Auflage
in Deutschland anerkannt werden.
14.12.2009 VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009polnischer EU Führerschein muss
auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.
Es ging um eine Entscheidung vom VG Kassel (Juli 2009) die einen
polnischen Führerschein erteilt am 02 Februar 2009 in Polen, aufgrund der neuen
3.EU Führerscheinrichtlinie die zu teilen am 19.01.2009 in Kraft
getreten ist, nicht anerkennen wollte, das höchste
Verwaltungsgericht in Hessen, der VGH Hessen hat die
Entscheidung vom VG Kassel nun aufgehoben.