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Aktuelle News - EU Führerschein:

  • 26.04.2012
     
    EUGH URTEIL VOM 26.04.2012 C-419/10 zur VGH München Vorlage an den EUGH
    Nun ist es amtlich, Deutschland muss bei bestehender deutscher MPU Auflage einen neu erworbenen ausländischen EU Führerschein auch nach dem 19.01.2009 anerkennen.
     
    Herr Hofmann aus Bayern hat mit Hilfe seines Anwaltes Herr Säftel vor dem EUGH europäischer Gerichtshof gewonnen, der ausländische EU Führerschein erteilt nach dem 19.01.2009 von Herr Hofmann ist in DEUTSCHLAND trotz MPU AUFLAGE GÜLTIG.
     
    ARD Bericht zum EUGH Urteil vom 26.04.2012 sehen Sie selbst, ausländischer EU Führerschein trotz MPU Auflage, ist in Deutschland GÜLTIG.


     
  • Verwaltungsgericht Hamburg 5 E 90/11, Beschluss vom 07.03.2011
    Polen Führerschein über Uns erworben nach 19.01.2009 erteilt, aufschiebende Wirkung wieder hergestellt

    Das VG Hamburg hat die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen einen Feststellungsbescheid der Stadt Hamburg wieder hergestellt und schließt sich argumentativ der Rechtsprechung des OVG (Saarland) Saarlouis an.

    Kommentar ohne-mpu-eu-fuehrerschein.de: der Betroffene polnische EU Führerschein Besitzer den er über UNS erworben hat, darf also weiter in Deutschland fahren.

    QUELLE: - Beschluss VG Hamburg vom 07.03.2011 lesen Sie im Original hier: KLICK

  • 15.09.2010
    Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 15.9.2010, VG AZ 10 L 265/10
    Polen Führerschein erteilt ab dem 19.01.2009 - Aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Führerschein erworben über Uns, polnischer EU Führerschein ist in Deutschland trotz MPU Auflage gültig.

    Verwaltungsgericht Potsdam, dass ist ein Beschluss aus Brandenburg-Berlin, die den polnischen Führerschein erworben über Uns, nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland für gültig erklärt haben.

    Auszug vom Beschluss des VG Potsdam:
    Ein nach Ablauf einer vorn Strafgericht gesetzten Sperrfrist neu ausgestellter Führerschein muss deshalb als gültig angesehen werden.

    QUELLE: den kompletten Beschluss lesen Sie hier - KLICK

  • 27.08.2010
    Amtsgericht Potsdam, Beschluss vom 27.8.2010, AZ 82 Ds 451 Js 16614/10 (283/10)
    Polen Führerschein erteilt ab dem 19.1.2009 Führerschein erworben über Uns, polnischer EU Führerschein ist in Deutschland gültig.

    Auszug Beschluss AG Potsdam:
    Gründe zur Eröffnung des Hauptverfahrens sind gemäß §-204 Abs. l StPO nicht gegeben.

    QUELLE: den kompletten Beschluss lesen Sie hier - KLICK

  • 29.07.2010
    OVG Saarland Beschluss vom 16.06.2010 Akz. 1 B 204/10; 1 D 232/10
    ausländischer EU Führerschein nach dem 19.01.2009 erworben, muss trotz deutscher MPU Auflage in Deutschland anerkannt werden.

    Das Saarland ist nun das Dritte (Hessen, Rheinland Pfalz) Bundesland der den 19.01.2009 als Stichtag zur Aberkennung von ausländischen EU Führerscheinen aufgrund der bisherigen EUGH Rechtsprechung als unzulässig erachtet.

    Der EU Führerschein Besitzer darf also in Deutschland trotz MPU Auflage fahren.

    Auszug Beschluss OVG Saarland:

    OVG Saarlouis Beschluss vom 16.6.2010, 1 B 204/10; 1 D 232/10

    Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen

    Leitsätze

    Es ist zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Ausnahme von der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen auch unter der Geltung des Art. 11 Abs. 4 RL 2006/126/EG auf-rechterhalten wird.

    Tenor

    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Mai 2010 - 10 L 231/10 - wird dem Antragsteller für das erstinstanzliche Verfahren vollumfänglich Prozesskostenhilfe - ohne Ratenzahlungen - unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. T. B. bewilligt sowie die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers - auch - hinsichtlich der unter Nr. 1 des Bescheids des Antragsgegners vom 5. März 2010 getroffenen Feststellung wiederhergestellt und hinsichtlich der unter Nr. 5 des Bescheids erfolgten Gebührenfestsetzung angeordnet.

    Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.

    QUELLE: hier lesen Sie den kompletten Beschluss: http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2922&Frame=2

  • 10.05.2010
    OVG Koblenz Beschluss vom 17.02.2010 Az.10 B 11351/09.OVG
    ausländischer tschechischer EU Führerschein nach dem 19.01.2009 erteilt, muss trotz MPU Auflage in Deutschland anerkannt werden.

    QUELLE: KLICK
  • 14.12.2009
    VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 polnischer EU Führerschein muss auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.

    Es ging um eine Entscheidung vom VG Kassel (Juli 2009) die einen polnischen Führerschein erteilt am 02 Februar 2009 in Polen, aufgrund der neuen 3.EU Führerscheinrichtlinie die zu teilen am 19.01.2009 in Kraft getreten ist, nicht anerkennen wollte, das höchste Verwaltungsgericht in Hessen, der VGH Hessen hat die Entscheidung vom VG Kassel nun aufgehoben.

    QUELLE: VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 KLICK

 

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